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Stämpfli Handkommentar SHK

Der Stämpfli Handkommentar ist unerlässlich, weil er:

  • alle Gesetze und Verordnungen in den 3 Hauptlandessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch enthält
  • von Praktikern für den Praktiker geschrieben wird und dadurch praxisnah ist
  • durch eine aktuelle, fundierte und wissenschaftlich überzeugende Auseinandersetzung mit der Materie überzeugt, welche durch erstklassige Dozentinnen und Dozenten gewährleistet wird
  • artikelweise und systematisch kommentiert ist und alle für die Praxis relevanten Bundesgesetze und Verordnungen umfasst
  • durch seine Qualität ein wertvolles, auf die Praxis ausgerichtetes Arbeitsinstrument ist
  • durch seine farbliche Gliederung nach Bundesrecht ein rasches Auffinden der gewünschten Kommentierung ermöglicht
  • die rasche Orientierung in neuen Werken durch seinen einheitlichen Aufbau unterstützt
  • ein handliches Format hat.

Andrea Büchler (Hrsg.), Bernhard Rütsche (Hrsg.)

Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)

Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung

Stämpfli Verlag, 1. Auflage 2020, ISBN 978-3-7272-5993-7

Die bahnbrechenden Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie stellen Gesellschaft, Politik und Recht seit gut vier Jahrzehnten vor grosse Herausforderungen. Der schweizerische Gesetzgeber hat jüngst mittels Teilrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes auf die Entwicklungen im Bereich der genetischen Untersuchung von Embryonen in vitro (Präimplantationsdiagnostik) reagiert. Mit diesem Handkommentar liegt erstmals eine Gesamtdarstellung des schweizerischen Fortpflanzungsmedizinrechts vor. Neben dem Gesetz erfasst die Kommentierung auch die Verfassungsbestimmung über die Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich sowie das massgebende Verordnungsrecht und nimmt Bezug auf internationale Regulierungen. Die Kommentierung enthält zudem allgemeine Darstellungen der medizinischen und genetischen Grundlagen, der soziologischen Hintergründe, der Quellen und Entwicklungsgeschichte sowie der krankenversicherungsrechtlichen Bezüge des Fortpflanzungsmedizinrechts.

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